Yacht Service Kiel
Schöne Stunden am Wasser

Hafenordnung für die Bay Kiel (Stand: 15. Mai 25 )

 


Die Hafenordnung gilt für die Nutzung des Sportboothafens „Bay Kiel“
Prieser Strand 16a, 24159 Kiel sowie für alle Liegeplatzinhaber, Nutzer und Gäste.
Dieser Sportboothafen soll so umweltverträglich und nachhaltig wie möglich betrieben und
genutzt werden. Wir unterstützen die Kriterien und Vorgaben der „Blauen Flagge“ .
Um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Hafen sicherzustellen, sind einige Regeln
zu beachten. Bitte weisen Sie auch Ihre Crews, Familien und Besucher auf die Einhaltung
der Hafenordnung insbesondere auf den Stegen hin.
Mit diesen Regeln und nach gutem Seemannsbrauch wollen wir ein gutes Miteinander und
einen größtmöglichen Schutz unserer Umwelt erreichen.
• Rücksichtnahme aller Gäste untereinander
Alle Bootseigner und sonstigen Gäste im Hafen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme
verpflichtet! Insbesondere ruhestörender Lärm, andere Störungen oder Belästigungen
sind zu vermeiden. Dazu gehören u.a.: Schlauchbootfahren unter Motor, Jetski fahren,
unnötiges Laufenlassen der Motoren, laute Musik.
• Verkehr im Hafen an Land:
Es gilt im gesamten Hafenbereich die Straßenverkehrsordnung! Die Höchstgeschwindigkeit
beträgt für alle Fahrzeuge 10 km/h.
• Parken an Land
Das Parken ist nur auf den vorgesehenen, gekennzeichneten Flächen zum Be- und
Entladen erlaubt. Im Anschluss bitte das Fahrzeug wieder vom Gelände entfernen,
damit die Plätze für weitere Personen frei sind.
Rettungswege bzw. Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten.
Das Abstellen von Anhängern ist aus Platzgründen nicht möglich.
Bei Verstößen behalten wir uns vor, das entsprechende Fahrzeug kostenpflichtig
abzuschleppen.
• Haustiere
Auf den Steganlagen und im Hafengelände besteht Leinenpflicht! Das Verrichten der
Notdurft ist nur außerhalb des Hafengeländes erlaubt.
Sollte trotz aller Sorgfalt die Notdurft einmal im Hafengelände verrichtet worden sein,
dann hat der Hundehalter für die ordnungsgemäße Beseitigung Sorge zu tragen!
• Angehörige und Besucher
Das Betreten der Hafenanlagen und das Benutzen ihrer Einrichtungen ist den Liegeplatzinhabern
und Gastliegern, deren Familienangehörigen sowie deren Gästen und
Besuchern gestattet.
Handwerker, die nicht dem Yacht Service Kiel angehören, dürfen auf dem Hafengelände
nur mit Genehmigung der Bay Kiel tätig werden, um Arbeiten an dort liegenden
Booten auszuführen oder vorzubereiten. Firmen müssen sich vor Beginn von Arbeiten
beim Hafenmeister oder in der Verwaltung der Bay Kiel anmelden.
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• Angeln, Baden und Tauchen im Hafen ist aufgrund der erhöhten Unfallrisiken
nicht erlaubt!
Sollte ein Tauchgang erforderlich werden, um z.B. ins Wasser gefallene Gegenstände
vom Hafengrund zu bergen, ist der Hafenmeister vorab zu informieren. Der Tauchgang
darf nur nach erteilter Genehmigung, unter Einhaltung der maßgeblichen
Sicherheitsvorschriften und unter Benennung einer verantwortlichen Person erfolgen.
Meldepflicht nach dem Einlaufen, vor dem Auslaufen und anderen
Bootsbewegungen im Hafen
• Einlaufen in den Hafen
Gastlieger können in Boxen, die mit grünem Schild markiert sind oder nach
Rücksprache mit dem Hafenmeister festmachen.
Jeder Gastlieger ist verpflichtet, sich direkt nach dem Festmachen beim Hafenmeister
anzumelden und die Liegegebühren im Voraus zu bezahlen.
Die Hafenliegegebühren sind eine Bringeschuld. Das erhaltene Stegband ist an gut
sichtbarer Stelle am Boot als Zahlungsnachweis zu befestigen.
• Auslaufen aus dem Hafen
Bitte rechtzeitig den Hafenmeister über geplante Absichten informieren. Bei vorüber-
• gehendem Verlassen des Liegeplatzes die Stegtafel auf „rot“ belassen.
Wird der Liegeplatz für mehr als 24 Stunden oder endgültig verlassen, ist die Stegtafel
auf „grün“ zu drehen und dies beim Hafenmeister bekannt zu geben.
• Verkehr auf den Wasserflächen im Hafen und den angrenzenden Wasserflächen
Die Höchstgeschwindigkeit auf den Wasserflächen des Hafens beträgt für alle
Wasserfahrzeuge 3kn. Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden!
Auslaufende Boote haben Wegerecht vor einlaufenden Booten.
Auf der Wasserfläche vor dem Hafen gilt die Seeschifffahrtsstraßenordnung und die
Hafenbenutzungsordnung Kiel.
• Liegegebühren
Die Liegegebühren sind nach Boxengröße gestaffelt. Eine Gebührenliste hängt beim
Hafenmeister aus. Die zu entrichtende Liegeplatzgebühr rechnet vom Zeitpunkt des
Einlaufens bis zum darauf folgenden Tag 11:00 Uhr.
Von 11:00 - 15:00 Uhr ist die Nutzung der Liegeplätze gratis.
In den Liegegebühren ist der Verbrauch von Wasser und die MwSt. enthalten. Der
Verbrauch von Strom wird extra berechnet.
• Beiboote, SUPs o. ä. am Liegeplatz
Beiboote sollen grundsätzlich an Deck genommen werden oder an Davits hängen.
Lagerung auf dem Steg oder das Zurücklassen auf dem Liegeplatz ist nicht zulässig.
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• Strom und Wasser auf den Stegen
Die Liegeplätze verfügen über Stromanschlüsse mit 230 Volt, die mit 16 Ampere
abgesichert sind. Der Strom ist sparsam zu verwenden. Die Verwendung von
elektrischen Heizgeräten an Bord ist nicht gestattet.
Das Aufladen von Booten mit elektrischem Antrieb ist möglich, muss jedoch auf jeden
Fall beim Hafenmeister angemeldet werden.
Schiffsseitige Landstromanschlüsse, Anschlusskabel und Anlagen müssen den dafür
geltenden DIN-Vorschriften und Regeln der Technik entsprechen. Lose Kabel dürfen
nur bis 20 Meter Länge verlegt werden. Sie dürfen auf keinen Fall im Wasser hängen.
An den Wasserentnahmestellen auf den Stegen sind eigene Schläuche anzuschliessen.
Trinkwasser ist kostbar und teuer! Das Trinkwasser ist sparsam zu gebrauchen.
Unnötiges Laufenlassen und Waschen von Booten mit Trinkwasser ist nicht zulässig.
Schlauchenden niemals ins Hafenwasser hängen, um zu vermeiden, dass beim
Befüllen gesundheitsschädliche Bakterien und Keime in die Frischwassertanks Ihres
Bootes gelangen können.
• Leinen- und Fenderführung am Steg
Alle Boote sind mit ausreichend starken Leinen mit ausreichend großen, elastischen
Ruckdämpfern so festzumachen, dass sie auch bei Sturm, Hoch- und Niedrigwasser
oder auftretendem Schwell (Großschifffahrt Nord-Ostseekanal !) sicher vertäut liegen.
Die Leinen sind am Steg zu belegen, damit vom Steg aus ggf nachgestellt werden kann.
Leinenenden bitte nicht achtlos auf den Steg werfen oder ins Wasser hängen, sondern
so legen, dass niemand behindert oder verletzt werden kann (Unfallverhütung) und wie
es guter Seemannschaft entspricht!
Es ist eine ausreichende Zahl passender Fendern am Boot zu verwenden, um
Beschädigung anderer und der Steganlage zu vermeiden.
Beschädigte Leinen und Fender sind rechtzeitig zu wechseln!
Der Hafenmeister kann eine bestimmte Art der Vertäuung vorschreiben oder, um
Gefahr abzuwenden, die bestehende Vertäuung, beschädigte oder abgerissene Fender
nachbessern oder ersetzen.
• Sauberkeit und Ordnung auf den Stegen und den Liegeplätzen
Am Liegeplatz dürfen grundsätzlich keine Arbeiten auf dem Boot durchgeführt werden,
wenn dadurch andere gestört werden. Handwerkliche Arbeiten, die Lärm oder
Belästigung sowie Staub oder Späne verursachen, sind verboten.
• Abwasser
Es ist verboten Abwässer jeglicher Art in das Hafenbecken einzuleiten.
• Fäkalienwasser
Die Benutzung von Toilettenanlagen mit Bordauslass ist im Hafen wegen
Verunreinigung des Seewassers nicht erlaubt!
Fäkalientanks sind in der Anlage im Yacht- und Fischereihafen Möltenort zu
entleeren, bis Bay Kiel über eine eigene Anlage verfügt.
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• Schmutzwasser, Öl sowie verschmutztes oder ölhaltiges Bilgenwasser
Die Entsorgung kann in den vorgesehenen Behältern des Yacht Service Kiel
vorgenommen werden. Hierzu bitte die Mitarbeiter des Yacht Service Kiel ansprechen.
Wenn kein Mitarbeiter verfügbar ist, ist jeder Bootsbesitzer verpflichtet die
ordnungsgemäßen Entsorgung selbstverantwortlich durchzuführen.
Sollte trotz aller Vorsicht verunreinigtes Wasser oder Öl in das Hafenwasser gelangen,
ist der Hafenmeister sofort zu informieren und Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um
weiteren Zufluss zu stoppen.
• Abfälle
Sie sind nach Abfallarten ( Restmüll, Papier, Metall, Verpackungen für „gelbe Tonne“,
Glas) zu trennen und in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter hinter den
Sanitäranlagen zu werfen.
Sonderabfälle wie Farbreste, Verdünnung, Reiniger, Batterien sowie Glas sind von den
Bootsbesitzern eigenverantwortlich und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Altöl, Ölfilter und ölhaltige Lappen und ölhaltige Papiere können nach Rücksprache in
der Bootswerft Yacht Service Kiel abgegeben werden.
• Feuer
Offenes Feuer, Grillen und Abbrennen von Feuerwerk ist auf den Stegen und auf den
Booten nicht erlaubt.
Rauchen dürfen Sie auf Ihrem Boot und an Land. Nicht auf den Stegen.
Zigarettenkippen gehören in die an Land aufgestellten Aschenbecher. Niemals ins
Wasser oder auf den Boden.
• Winter
Während der Wintersaison (15. November bis 14. März ) ist der Hafen mit seinen
Einrichtungen nur eingeschränkt in Betrieb. Es besteht weder auf den Stegen noch im
übrigen Hafengelände ein Anspruch auf Schnee- und Eisbeseitigung oder Streuen.
Bei Vereisung erfolgt kein Eisbrechen im Hafen oder seiner Zufahrt. Die Wasserversorgung
auf den Stegen wird wegen der Gefahr von Leitungsbrüchen abgestellt.
Meldepflichtige Vorgänge im Hafenbereich (wasser- und landseitig)
sowie gemäß §9 SpoHaBenO Anzeigepflicht und Verhalten bei Gefahr
Folgende Vorkommnisse sind dem Hafenmeister oder den Hafenbetreibern sofort zu
melden:
• Havarien und Beschädigungen von Booten
• Kollisionen im Hafenbereich
• Unfälle, Stürze ins Hafenbecken, ernsthafte Verletzungen
• Beschädigungen von Hafeneinrichtungen (z.B. umgefahrene Stromsäulen)
• Ölunfälle, Austreten von Fäkalien und anderen wassergefährdenden Substanzen.
• Feuer

 

 
 
 
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